AOK Bayern
Antrag auf Verhinderungspflege (PDF-Formular)
Ist die private Pflegeperson im Urlaub oder aufgrund von Krankheit verhindert, dann übernimmt die Pflegekasse (z.B. die AOK Bayern) die Kosten für die notwendige Ersatzpflege. Unterstützung bei der Organisation der Verhinderungspflege (Ersatzpflege) sowie Hilfe beim Antrag erhalten Sie zudem bei der Pflegeberatung.
Verhinderungspflege mit dem Kurzzeitpflege-Budget kombinieren
Die Leistungen der Verhinderungspflege (1.612 Euro) können mithilfe der noch nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege erhöht werden. Das bedeutet, sie können um bis zu 806 Euro auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr steigen. Die Höchstdauer von sechs Wochen bleibt.
Wie sich die Leistungen der Pflegeversicherung in 2025 erhöhen erfahren Sie hier:
Stundenweise Verhinderung
Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege (zu Hause) kommt es darauf an, dass die Pflegeperson nicht länger als acht Stunden verhindert ist. Bei der Abrechnung dieser Form der Pflege ist der tatsächliche Verhinderungszeitraum der Pflegeperson entscheidend. Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden verhindert, handelt es sich um eine stundenweise Verhinderungspflege. In diesem Fall erfolgt eine Anrechnung der entstandenen Aufwendungen auf den Leistungsbetrag, jedoch nicht auf die maximal mögliche Leistungsdauer von derzeit 6 Wochen).
Vorteile der stundenweisen Verhinderungspflege
Vorteil 1: Während einer Verhinderungspflege erhalten Sie für die Leistungsdauer weiterhin Pflegegeld, jedoch nur die Hälfte des Pflegegeldes. Bei einer stundenweisen Verhinderung der Pflegeperson von weniger als acht Stunden täglich haben Sie weiterhin Anspruch auf das volle Pflegegeld.
Vorteil 2: Die tagesweise Ersatzpflege ist begrenzt auf max. 6 Wochen im Jahr. Bei der stundenweisen Ersatzpflege gibt es diese Begrenzung nicht. So können Sie z.B. 8 Wochen lang jeweils 2 Stunden pro Tag Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Stundenlohn bei der Verhinderungspflege
Es gibt keine Vorgaben, wie hoch der Stundenlohn sein darf, den eine Privatperson für die Ersatzpflege bekommt. Die Pflegekassen können aber durchaus prüfen, ob sehr hohe Stundenlöhne angemessen sind. Einen pauschalen Tageshöchstsatz dürfen die Pflegekassen aber nicht festlegen, dass hat das Bundessozialgericht entschieden. Begrenzt werden die Ausgaben für die Verhinderungspflege nur durch den jährlichen gesetzlichen Höchstbetrag. Der Mindestlohn für Pflege-Hilfskräfte beträgt z.Zt. 15,50 € pro Stunde. Das ist sicherlich ein guter Richtwert.
Was ist bei der Abrechnung zu beachten ?
Bei nahen Verwandten oder Personen, die im selben Haushalt leben, bezahlt die Pflegekasse statt den 1.612 Euro nur maximal den 1,5-fachen Satz des Pflegegeldes. Das Pflegegeld steigt mit dem Pflegegrad an.
Das Verwandtschaftsverhältnis geht von der pflegebedürftigen Person aus, nicht von der Pflegeperson, die vertreten wird:
- Nahe Verwandte: Angehörige bis zum zweiten Grad (also Eltern, Geschwister, Kinder, Großeltern und Enkelkinder).
- Entfernte Verwandte: Angehörige ab dem dritten Grad (also Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins oder Cousinen, etc.).
Antragsformular
Laden Sie sich hier das Antrags-Formular der AOK Bayern als ausfüllbares PDF-Formular für die Ersatzpflege herunter:
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