HERR, bleibe bei uns; denn es will Abend
werden, und der Tag hat sich geneigt.

DIE BIBEL – LUKAS 24,29

Behinderten Pauschbetrag 2025

Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es einen besonderen Steuerfreibetrag: den Behindertenpauschbetrag 2025. Wer den Behindertenpauschbetrag bei der Einkommens-Steuer einsetzt, muss weniger Steuern bezahlen. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung können diesen Steuerfreibetrag von 2024 auch in 2025 für sich nutzen.

Außerdem gibt es für Menschen mit Behinderung einen Fahrkosten-Pauschbetrag. Und sie können weitere außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Wer eine pflegebedürftige Person zu Hause pflegt, kann ebenfalls einen Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen. Einzelheiten können Sie der nachfolgenden Pauschbetrag-Tabelle 2025 entnehmen.

Behindertenpauschbetrag 2025 + 2024 bei Schwerbehinderung mit Tabelle

Durch den Behindertenpauschbetrag bleiben zwischen 384 € und 7.400 € pro Jahr steuerfrei !

GdB /
Merkzeichen
Behinderten-
Pauschbetrag
+ Fahrtkosten-
Pauschbetrag
+ Pflege-
Pauschbetrag
Summe
GdB 20384 €--384 €
GdB 30620 €--620 €
GdB 40860 €--860 €
GdB 501.140 €--1.140 €
GdB 601.440 €--1.440 €
GdB 701.780 €--1.780 €
GdB 802.120 €900 €-3.020 €
GdB 902.460 €900 €-3.360 €
GdB 1002.840 €900 €-3.740 €
"aG"ja, gemäß GdB4.500 €ja, wie Pflegegrad*mind. 4.500 €
"Bl" od. "TBl"7.400 €4.500 €ja, wie Pflegegrad*mind. 11.900 €
"H"7.400 €4.500 €1.800 €13.700 €
Pflegegrad 2--*600 €600 €
Pflegegrad 3--*1.100 €1.100 €
Pflegegrad 4 od. 57.400 €4.500 €1.800 €13.700 €
Pauschbeträge werden zeilenweise miteinander summiert.
Spaltenwerte werden nicht summiert. Es zählt in der Tabelle nur der höchste zutreffende Steuerfreibetrag der Spalte.
© Seniorenzentrum Emmaus, gemäß §33b EstG, 2025

Der Behindertenpauschbetrag sowie der Fahrtkostenpauschbetrag stehen dem Schwerbehinderten zu !
Der Pflegepauschbetrag steht der Pflegeperson zu. Eltern schwerbehinderter Kinder können jedoch alle drei Pauschbeträge in ihrer eigenen Steuererklärung auf sich übertragen.

1. Was ist ein Steuer-Pauschbetrag ?

Bei einem Pauschbetrag können Sie als Steuerzahler/in einen bestimmten Betrag pauschal von der Steuer absetzen, ohne dass das Finanzamt dafür Belege sehen möchte. Das heißt: Dieser Steuerfreibetrag ist gesetzlich verankert und steht Ihnen zu, wenn Sie zur angesprochenen Gruppe gehören. Die einzelnen Steuererleichterungen können Sie der obenstehenden Pauschbetrag-Tabelle entnehmen.

Das Finanzamt erkennt diese in der Steuerklärung je nach GdB und Merkzeichen automatisch an, d.h. unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich ausgegeben haben. Pauschbeträge werden also auch dann von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn Ihre Ausgaben niedriger oder gar keine Kosten entstanden sind. Liegen Ihre Ausgaben über dem Pauschbetrag 2024 bzw. 2025, dürfen Sie diese Kosten in den meisten Fällen zusätzlich geltend machen. Das Finanzamt will dann aber die zugehörigen Nachweise sehen.

Bei einem Pauschbetrag können Sie einen bestimmten Betrag pauschal von der Steuer absetzen !

2. Welche Kosten deckt der Behinderten-Pauschbetrag ab ?

Der Behindertenpauschbetrag 2025 (§33b EstG) soll als Pauschale die folgenden Kosten vollständig abdecken, die üblicherweise bei einer Behinderung anfallen:

  • Kosten für Hilfe bei gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, gemeint sind Alltagstätigkeiten, z.B. Hilfe beim Putzen, Kochen und Einkaufen,
  • Kosten für Pflege, z.B. für einen ambulanten Pflegedienst, für ein Pflegeheim oder für privat beschaffte Pflegehilfen, und für die Hilfe von Angehörigen, aus der Nachbarschaft oder aus dem Freundeskreis,
  • Aufwendungen für einen erhöhten Wäschebedarf, z.B. für das Waschen von Betteinlagen.

Dieser Steuerfreibetrag gilt auch, wenn tatsächlich niedrigere oder gar keine Kosten für die vom Pauschbetrag umfassten Posten angefallen sind. Das Finanzamt fordert deshalb keine Belege in der Steuererklärung für tatsächliche Ausgaben.

Statt der Pauschale können Steuerpflichtige auch ihre tatsächlichen Kosten für die von der Pauschale umfassten Posten als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer geltend machen. Dafür müssen sie alle Kosten mit Belegen dem Finanzamt nachweisen.

3. Kann der Behindertenpauschbetrag von Kindern übertragen werden ?

Steuerfreibetrag: Behindertenpauschbetrag für Kinder - Übertragen Sie den Pauschbetrag 2025 in Ihre Steuererklärung als Eltern.

Den Steuerfreibetrag für Kinder mit Behinderungen kann auf Antrag auf Sie als Eltern übertragen werden, wenn er einem Kind zusteht, für das Sie

  • Anspruch auf Kindergeld haben oder
  • die steuerlichen Freibeträge für Kinder erhalten.

Für die Übertragung ist es erforderlich, dass eine Berücksichtigung nicht bereits für das Kind in dessen Einkommensteuerveranlagung oder in Form einer Lohnsteuerermäßigung erfolgt ist und dass das Kind den Behindertenpauschbetrag auch zukünftig nicht in einer eigenen Einkommensteuererklärung für das gleiche Kalenderjahr geltend machen will.

Bei alleinstehenden oder nicht miteinander verheirateten Eltern wird der Steuerfreibetrag für das behinderte Kind grundsätzlich auf beide Elternteile je zur Hälfte aufgeteilt. Das ist jedoch nicht möglich, wenn der Kinderfreibetrag bereits auf nur einen Elternteil übertragen wurde. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist auch eine andere Aufteilung möglich.

Eine Übertragung des Behindertenpauschbetrages von Eltern auf Kinder ist leider nicht zulässig. Auch leibliche Geschwister oder andere nahestehenden Personen (z.B. Betreuer) können den Behindertenpauschbetrag nicht auf sich übertragen.

4. Wie wird der Behinderten Pauschbetrag 2025 geltend gemacht ?

Steuerpflichtige mit Schwerbehinderung können den Steuerfreibetrag in ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung (= Jahresausgleich) geltend machen. Dafür müssen sie die Anlage “Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge” ausfüllen.

Dort müssen sie insbesondere Folgendes in der Steuererklärung eintragen:

  • Grad der Behinderung (GdB),
  • etwaige Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (a, aG, H, B, Bl, Tb)
  • Gültigkeitszeitraum des vorgelegten Nachweises.

Folgende Nachweise für die Schwerbehinderung erkennt das Finanzamt an:

  • GdB-Feststellungsbescheid,
  • Schwerbehindertenausweis,
  • Bescheid über eine gesetzliche Rente oder eine andere laufende gesetzliche Leistung, wenn sich daraus die Schwere der Behinderung ergibt.

5. Kann der Behindertenpauschbetrag rückwirkend beantragt werden ?

Der Behindertenpauschbetrag kann rückwirkend für vergangene Kalenderjahre geltend gemacht werden, wenn das Versorgungsamt den GdB im Schwerbehindertenausweis auch für die Vergangenheit bescheinigt. Früher galt die Rückwirkung unbegrenzt für alle Veranlagungszeiträume, auf die sich die Feststellungen im Ausweis erstreckten. Jetzt können nur noch die Steuerbescheide nachträglich abgeändert werden, bei denen die vierjährige Frist für die Festsetzung der Einkommensteuer im Zeitpunkt der Beantragung des Schwerbehindertenausweises noch läuft.
(Quelle: H 33 b „Allgemeines“ EStH 2020 ; BFH Urteil vom 21.2.2013, Az. V R 27/11 in BStBl. II 2013, 529)

Der Behindertenpauschbetrag kann 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden !

6. Welche Pauschbeträge gibt es noch ?

  • Neben dem Behinderten-Pauschbetrag (§33b EstG) gibt es noch viele weitere Steuervorteile für Menschen mit einer Schwerbehinderung, z.B. wurde 2021 eine Fahrtkostenpauschale für private behinderungsbedingte Fahrten eingeführt.
  • Eltern, Partner und andere Angehörige von Menschen mit Behinderungen können unter Umständen den sog. Pflegepauschbetrag geltend machen (siehe Tabelle oben).

Durch eine Kombination der drei Pauschbeträge (Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag) bleiben bis zu 13.700 € pro Jahr steuerfrei !

7. Tipps zum Behindertenpauschbetrag 2025

  • Beantragen Sie die die Neufeststellung oder eine Änderung der Schwerbehinderung möglichst noch vor dem 31.12. eines laufenden Jahres. Dadurch können Sie die Steuervergünstigungen beim Finanzamt für das gesamte Jahr noch rückwirkend geltend machen. Wenn Sie zum 31.12. noch nicht alle Unterlagen vollständig zusammenstellen konnten, stellen Sie den Antrag bei Ihrem Versorgungsamt trotzdem und reichen Sie die fehlenden Dokumente nach.
  • Gleiches gilt für die Feststellung des Pflegegrads. Beantragen Sie auch den Pflegegrad noch vor dem 31.12. eines laufenden Jahres. Insbesondere eine Einstufung in den Pflegegrad 4 oder den Pflegegrad 5 wirkt sich sehr auf den Pflegepauschbetrag 2025 und gleichzeitig auch auf den Behindertenpauschbetrag 2025 aus. Selbst dann, wenn keine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt.

Wer keine Einkommensteuer zahlen muss, kann den Behindertenpauschbetrag 2025 nicht für sich in Anspruch nehmen ! Das trifft z.B. zu bei Arbeitslosigkeit oder bei Rentnern, mit einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags von z. Zt. 12.084 Euro.