Kurzzeitpflege /
Verhinderungspflege
Für zwei Plätze bieten wir Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Hohen Neuendorf an. Sollten Sie als Angehörige oder andere die häusliche Pflege aufgrund verschiedener Umstände zeitweise nicht erbringen können, dann helfen wir Ihnen gern.
Die Leistungen der Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege, die wir erbringen, sind identisch mit der Vollstationären Pflege – aber eben auf 14 bis maximal 28 Tage begrenzt.
Setzen Sie sich auch hierzu frühzeitig mit uns in Verbindung, um einen reibungslosen Ablauf sicherstellen zu können.
Wie bei einer vollstationären Unterbringung umfassen die Leistungen der Kurzzeitpflege Unterbringung und Verpflegung sowie Übernahme der Grund- und Behandlungspflege nach Bedarf. Beachten Sie hierbei jedoch, dass die Pflegekasse nur die anfallenden Pflegekosten bezuschusst. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind prinzipiell als Eigenanteil zu entrichten, können aber beispielsweise über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung finanziert werden. Gerne beraten wir Sie hierzu!
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige aus unterschiedlichsten Gründen auch einmal verhindert sind, dann steht dem Pflegebedürftigen eine professionelle Ersatzpflege zu. Die sogenannte „Verhinderungspflege“ kann maximal 6 Wochen im Jahr genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die eigentliche Pflegeperson vor ihrer erstmaligen Verhinderung den Pflegebedürftigen schon mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat.
Mögliche Alternative zur Kurzzeitpflege oder zur Verhinderungspflege
Leider können wir die Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege aufgrund der hohen Nachfrage nicht immer zu den gewünschten Zeiträumen anbieten. Daher verweisen wir auch gerne auf eine externe Alternative für Hohen Neuendorf. Die 24 Stunden Pflege über den Betreuungsdienstleister (Frau Sonja Schröder) kommt zu Ihnen nach Hause. Diese Leistung kann ebenfalls Über die Kassen teilfinanziert werden.
Die wichtigsten Punkte
zur Kurzzeitpflege / Verhindrungspflege
Frühzeitige Anmeldung
Melden Sie sich möglichst frühzeitig, damit wir für den Zeitraum, in dem Zuhause keine Pflege erfolgen kann, unterstützen können.
Der Einzug
Vor dem Einzug wird ein Vertrag geschlossen, der alle Leistungen beinhaltet, die wir im Rahmen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege erbringen.
In diesem Vertrag werden auch die Dauer und die Kosten geregelt.
Die Pflege
Für die Zeit der Pflege werden Sie mit allen Leistungen, die zur Pflege und Betreuung notwendig sind, versorgt. Dies geschieht in enger Absprache mit den Angehörigen oder Betreuern.
Am Ende des vereinbarten Zeitraums wird der Auszug von den Angehörigen organisiert.