Es gibt Situationen, in denen die häusliche Pflege einer pflegebedürftigen Person nicht mehr ausreicht. Das kann der Fall sein, wenn sich der Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert. Die Kurzzeitpflege in einer vollstationären Pflegeheim dient dann als Lösung für eine Übergangszeit. Ob die Kurzzeitpflege eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist, hängt unter anderem vom Pflegegrad der zu pflegenden Person ab.
Unterstützung bei der Organisation der Kurzzeitpflege (KZP) sowie Hilfe beim Antrag erhalten Sie zudem bei der Pflegeberatung.
Unter bestimmten Voraussetzung können die Kosten für die Kurzzeitpflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, etwa in einem Pflegeheim, übernommen werden. Das gilt für pflegebedürftige Personen sowie für Patientinnen und Patienten ohne einen Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die gesetzliche Pflegekasse die Kosten – ansonsten zahlt die Krankenkasse.
Laden Sie sich hier das Antrags-Formular der AOK Nordost als PDF für die Kurzzeitpflege herunter: