HERR, bleibe bei uns; denn es will Abend
werden, und der Tag hat sich geneigt.

DIE BIBEL – LUKAS 24,29

Medikamentenbestellung im Pflegeheim

Wer ist Zuständig für die Bestellung der Medikamente im Pflegeheim ?

In der Regel kümmert sich das Pflegepersonal, oft in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten, um die rechtzeitige Bestellung der benötigten Medikamente. Die Pflegekräfte überwachen die Medikation der Bewohnenden und stellen sicher, dass stets ausreichend Vorräte vorhanden sind. Zudem ist in der Regel eine kooperierende Apotheke mit eingebunden.

Wie läuft die Medikamentenbestellung ab ?

Die Medikamentenbestellung im Pflegeheim läuft in der Regel in folgenden Schritten ab:

Medikamente und Arzneimittel - Beschaffung im Pflegeheim

  • Verschreibung: Ein Arzt verschreibt dem Bewohnenden des Pflegeheims die benötigten Arzneimittel. Dies kann im Rahmen einer Untersuchung im Pflegeheim oder in der Arztpraxis erfolgen.
  • Rezept: Der Arzt erstellt eine Verordnung, entweder in Papierform oder elektronisch als E-Rezept.
  • Bestellung: Das Pflegepersonal des Heims bestellt die Medikamente in der Apotheke. Dies kann telefonisch, per Fax oder online erfolgen. Bei E-Rezepten kann die Bestellung direkt über das elektronische System an die Apotheke übermittelt werden.
  • Lieferung: Die Apotheke liefert die Medikamente ins Pflegeheim.
  • Verabreichung: Das Pflegepersonal verabreicht die Arzneimittel an den Bewohnenden gemäß der ärztlichen Anordnung.
  • Medikamentenplan: Jeder Bewohnende des Pflegeheims muss einen aktuellen Medikamentenplan haben, in dem alle seine Medikamente aufgeführt sind. Dieser Medikamentenplan muss eine ärztliche Unterschrift haben, oder einen QR-Code.
  • Aufbewahrung: Die Medikamente müssen im Pflegeheim sicher und fachgerecht aufbewahrt werden, ggf. auch gekühlt werden. Zur fachgerechten Aufbewahrung gehört ebenfalls, dass Jedes Medikament mit dem Namen des Patient, bzw. der Patientin gekennzeichnet wird.
  • Dokumentation: Die Verabreichung der Arzneimittel muss sorgfältig dokumentiert werden.
  • Abrechnung: Die Apotheke rechnet direkt mit dem Bewohnenden ab, im der Regel über Bankeinzug. Hierfür muss jedoch eine schriftliche Einwilligung in die elektronische Datenverarbeitung gegeben werden.
  • Chipkarte: Die Chipkarte muss für Notfälle immer in der Pflegeeinrichtung verbleiben. Manchmal kann der Bewohnende diese bei sich selbst aufbewahren. Häufig ist das jedoch nicht mehr möglich.

Probleme mit der Bestellung von Medikamenten in der Praxis

1. Wie kommt die Chipkarte quartalsmäßig zum Arzt ?

Solange sich die Hausärzte im direkten Einzugsbereich der Pflegeeinrichtung befinden ist das meistens kein Problem. Schwierigkeiten gibt es dann, wenn, Fachärzte ihre Praxis weiter weg haben. Im Seniorenzentrum Emmaus erledigen wir das in der Regel für unsere Bewohnende durch unsere Hausmeister und Bufdis. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung. Vielerorts ist das jedoch nicht möglich. Hier sind die Angehörigen gefragt.

2. Wie kommt das Rezept vom Arzt zum Pflegeheim ?

Auch hier gilt wieder: Kein Problem, wenn der Arzt in der Nähe ist. Wen die Arztpraxis weiter weg ist, dann sind vielerorts wieder die Angehörigen gefragt. Die Angehörigen müssen sich dann aber ggf. zuerst die Chipkarte besorgen.

3. Wie kommt die Verordnung vom Pflegheim in die Apotheke ?

Das Pflegeheim kümmert sich darum, dass die Verordnungen gesammelt zur Apotheke gebracht werden. Das kann so aussehen, dass das Pflegeheim die Verordnungen vorab per Email oder Fax an die Apotheke übermittelt. Der Apotheken-Lieferdienst nimmt dann bei Lieferung die Originalbelege mit.

Manchmal bestehen Angehörige auf eine andere Apotheke. Dann müssen sie sich um den gesamten Bestellprozess selber kümmern. Für das Pflegeheim bedeutet dies jedoch einen höheren Zeitaufwand. Zunächst muss man die Angehörigen bei einem Medikamentenbedarf erreichen, was nicht immer einfach ist. Dann muss der oder die Angehörige die Verordnung im Heim abholen und anschließend die Arzneimittel selber liefern. Diese Art Ablauf funktioniert besonders in Urlaubszeiten sehr schlecht.

4. Nicht verordnete Medikamente

Medikamente welche nicht von einem zugelassenen Mediziner verordnet wurden, dürfen vom Pflegepersonal nicht verabreicht werden. Das führt in der Praxis manchmal zu Diskussionen, vor allem mit Angehörigen.

Jeder Bewohnende hat jedoch das Recht, Medikamente oder andere Produkte zu kaufen und einzunehmen. Er oder sie muss weder Dritte informieren noch eine Beratung in Anspruch nehmen. Das Pflegepersonal hat aber die Pflicht, Bewohnenden über die damit verbundenen Risiken zu informieren.

Rezeptfreie Medikamente, die frei verkäuflich sind, werden in der Fachsprache “OTC” genannt (engl. für “over the counter” also “über die Ladentheke”). Diese sog. “Selbstmedikation” ist vor allem bei leichteren Erkrankungen weit verbreitet, also etwa bei Erkältungen oder bei mäßigen Schmerzzuständen.

5. Berufsbetreuer

Berufsbetreuer lassen sich in die Beschaffung von Arzneimittel nicht integrieren. Allerdings reden Berufsbetreuer in der Regel auch nicht mit bei der Arzt- und Apothekenauswahl. Dadurch können immer die nächstgelegenen Ärzte und Apotheken in Anspruch genommen werden. Das vereinfacht manchmal den logistischen Prozess der Medikamentenbestellung.

Ausblick: Medikamente bestellen im Pflegeheim über Telematik im Jahr 2025

Im Jahr 2025 wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch den Einsatz moderner Telematiklösungen maßgeblich vorangetrieben. Insbesondere in Pflegeeinrichtungen eröffnet die Implementierung solcher Systeme neue Möglichkeiten für die Bestellung und Verwaltung von Medikamenten. Diese Entwicklungen zielen darauf ab, die Effizienz zu steigern, Fehlerquellen zu minimieren und die Sicherheit der Bewohner und Bewohnerinnen zu gewährleisten.

Ausbildung im Seniorenzentrum Emmaus in Hohen Neuendorf

Was ist Telematik ?

Telematiksysteme ermöglichen eine nahtlose Vernetzung zwischen Pflegeheimen und Apotheken sowie Ärztinnen und Ärzten, wodurch der Bestellprozess von Medikamenten erheblich vereinfacht wird. Pflegende Fachkräfte können über ein zentralisiertes System direkt auf die Medikationspläne der Bewohner zugreifen und benötigte Medikamente effizient bestellen. Durch automatisierte Schnittstellen werden die Bestellungen in Echtzeit an die Apotheke übermittelt, was eine zügige Bearbeitung und Zustellung der Medikamente gewährleistet.

Weitere Vorteile der Telematik

Ein weiterer Vorteil dieser Technologie ist die Verbesserung der Dokumentation. Alle Bestellungen und Verabreichungen werden digital festgehalten, was eine lückenlose Nachverfolgbarkeit ermöglicht. Dies ist besonders wichtig für die Einhaltung von Arzneimitteltherapiesicherheit und die Reduzierung von Medikationsfehlern. Ein gut konzipiertes Telematiksystem kann zudem Warnmeldungen ausgeben, wenn beispielsweise Wechselwirkungen zwischen verschiedenen verabreichten Medikamenten auftreten oder bei Abweichungen vom vorgesehenen Therapieplan.

Herausforderungen der Telematik

Die Einführung von Telematik im Pflegeheim stellt jedoch auch Herausforderungen dar, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes und der Schulung des Personals. Dennoch überwiegen die Vorteile, da diese Technologien maßgeblich zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der Lebensbedingungen der Bewohner gegenüber herkömmlichen Methoden beitragen können.

Insgesamt zeigt sich, dass die Telematik im Jahr 2025 eine essenzielle Rolle bei der medikamentösen Versorgung in Pflegeeinrichtungen spielen wird, indem sie Prozesse optimiert und die patientenorientierte Pflege fördert.

Kooperationspartner

Apotheken in Hohen Neuendorf - Sankt Hubertus Apotheke

Die St. Hubertusapotheke am S-Bahnhof Hohen-Neuendorf ist Kooperationspartner des Seniorenzentrum Emmaus.

Schönfließer Str. 16,
16540 Hohen Neuendorf,
Tel: 03303 402525
Mail: kontakt@sankthubertusapotheke.de
Web: www.sankthubertusapotheke.de/

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