Pflegepauschbetrag 2025
Der Pflegepauschbetrag 2025 entspricht einer Steuervergünstigung. Diesen können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung – wie auch schon in 2024 – beim Finanzamt geltend machen.
Der Gesetzgeber (EstG) ermöglicht diesen steuerlichen Vorteil für Personen, die nahestehende, schwer eingeschränkte Menschen pflegen. Die Höhe des Pflegepauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad.
Der entsprechende Steuerfreibetrag reduziert die Steuer-Schuld bei der Einkommensteuererklärung. In der untenstehenden Tabelle können Sie den entsprechenden Pflegepauschbetrag 2025 entnehmen.
Durch den Pflegepauschbetrag bleiben zwischen 600 € und 1.800 € pro Jahr steuerfrei !
1. Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag 2025 ?
Die Unterstützung für Personen, die sich um die Pflege von Angehörigen oder ihnen nahestehenden Menschen kümmern, wird regelmäßig angepasst. Seit dem Jahr 2021 können Sie von einer Verbesserung profitieren. Der Abzug des Pflegepauschbetrags in der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt hat sich nämlich erhöht. Unverändert ist bei diesem Steuerfreibetrag die Höhe aber an die Schwere der Beeinträchtigung gekoppelt.
In der nachstehenden Tabelle können Sie den entsprechenden Pflegepauschbetrag 2025 entnehmen:
Pflegepauschbetrag 2025 | |
---|---|
Pflegegrad 2 | 600 € |
Pflegegrad 3 | 1.100 € |
Pflegegrad 4 | 1.800 € |
Pflegegrad 5 | 1.800 € |
Merkzeichen "H" | 1.800 € |
© Seniorenzentrum Emmaus, gemäß §33b EstG, 2024 + 2025 |
Der Pflegepauschbetrag hat sich seit dem Jahr 2021 nicht mehr erhöht !
2. Wer bekommt den Pflege-Pauschbetrag 2025 ? Voraussetzung
Nicht jeder kann diesen Steuerfreibetrag erhalten. Voraussetzungen stellen sicher, dass nur eine sehr begrenzte Personengruppe die Steuererleichterung beim Finanzamt geltend machen kann. Folgende Vorgaben werden vom Gesetzgeber gemacht:
Sie kümmern sich persönlich um die Pflege. Wenn Sie zeitweise von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, ist das kein Problem. Hier haben Sie zudem die Möglichkeit, die Ausgabe als haushaltsnahe Dienstleistung einzureichen. Übrigens: Sie können sich den Pflegepauschbetrag mit einer anderen Pflegeperson teilen. Auch eine mehrfache Beantragung ist möglich, wenn Sie mehrere Personen pflegen.
Sie pflegen in häuslicher Umgebung. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Pflegemaßnahmen im häuslichen Umfeld stattfinden. Entweder bei Ihnen oder bei der zu pflegenden Person. Diese Regelung ist nicht nur in Deutschland geltend, sondern auch im europäischen Wirtschaftsraum.
Die pflegebedürftige Person ist hilflos. Um den Pflegepauschbetrag geltend zu machen, muss es sich um eine Person handeln, die ständig hilflos ist. Das ist der Fall, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit Eintrag H (hilflos) oder BI (blind) oder der Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 vorliegt. Eine Verwandtschaft ist keine Pflicht, auch wenn sie oft der Fall ist. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass ein enges Verhältnis besteht. Im Steuerformular werden Sie aufgefordert, das Verwandtschaftsverhältnis zu klären.
Sie pflegen unentgeltlich. Wenn Sie von dem Pflegepauschbetrag profitieren möchten, dürfen keine Gelder für die Pflege fließen. Eine Bezahlung dürfen Sie dafür also nicht erhalten, dazu zählt auch das Pflegegeld.
Zusammenfassung der Voraussetzungen für den Steuerfreibetrag:
- Es entstehen Aufwendungen durch die persönliche Pflege.
- Gepflegt wird eine Person, für die eine Einstufung in den Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 erfolgt oder die hilflos ist.
- Es entstehen keine Einnahmen durch die Pflege für die Pflegeperson.
- Die Pflege erfolgt in der Wohnung des Pflegenden oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen.
- Die Wohnung befindet sich in Deutschland oder im EU- / EWR-Ausland.
3. Pflegepauschbetrag 2025 trotz Pflegegeld:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ?
Um von dem Pflege-Pauschbetrag Gebrauch machen zu können, dürfen pflegende Angehörige keine Vergütung erhalten. Dazu gehört leider auch das Pflegegeld.
Anders sieht es jedoch aus, wenn das Pflegegeld treuhänderisch zugunsten des Pflegebedürftigen verwaltet und eingesetzt wird. Wenn das Pflegegeld beispielsweise direkt in die Bezahlung weiterer Hilfsmittel fließt, gilt die Pflege als unentgeltlich. Die Voraussetzung für den Pauschbetrag ist weiterhin erfüllt.
Wenn das Pflegegeld 2025 zum Beispiel für einen ambulanten Pflegedienst oder die Anschaffung eines Spezialbetts oder eines elektrischen Sessels eingesetzt wird, kann der Pflegepauschbetrag trotzdem in Anspruch genommen werden.
Ausnahme: Wenn Eltern ein Kind mit Schwerbehinderung pflegen und dafür Pflegegeld erhalten, können Sie den Pflegepauschbetrag trotz dieser Einnahme als eigenen Steuerfreibetrag geltend machen.
4. Wie erhalte ich den Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege im Pflegeheim ?
Befindet sich die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim, schließt das die Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrags nicht zwingend aus. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die betroffene Person in einem möblierten Zimmer im Pflegeheim untergebracht wurde. Zudem müssen Sie sich mindestens zu 10 % in die Pflege einbringen.
(Quelle: FG Düsseldorf, Urteil v. 13.11.2017, 15 K 3228/16 E und FG Sachsen, Urteil vom 24.1.2024, Az. 2 K 936/23).
Gegebenenfalls steht Ihnen der Pflegepauschbetrag auch zu, wenn Sie Ihren im Heim untergebrachten Angehörigen an den Wochenenden zu sich nach Hause holen und dort pflegen. Aber in beiden Fällen – bei der Unterbringung im Pflegeheim oder bei der pflegerischen Unterstützung im Heim – entscheidet das Finanzamt individuell, ob Ihnen der Pflegepauschbetrag zusteht oder nicht.
Bei “nur” Besuchen im Pflegeheim gibt es keinen Pflege-Pauschbetrag !
Lassen Sie sich über Ihre Pflegetätigkeit von der Einrichtungsleitung einen entsprechenden Nachweis ausstellen !
5. Wie wird der Pflegepauschbetrag 2005 beantragt ?
Wichtig ist, dass der Pflegepauschbetrag auch aktiv als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung beantragt werden muss. Er wird nicht automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.
Der volle jährliche Pflegepauschbetrag steht den pflegenden Angehörigen auch dann in voller Höhe zu, wenn der Beginn der Pflege während des Jahres (also beispielsweise unterjährig im Oktober) war. Auch wenn der Pflegegrad erst zeitanteilig im Laufe des Jahres festgestellt oder verändert wurde, gilt immer der höhere Steuerfreibetrag für das gesamte Steuerjahr.
Tipp: Nutzen Sie für Ihre Steuererklärung ein Steuer-Software, wie z.B. “Buhl WISO Steuer 2025” . Hier werden Sie mittels Assistenten durch die Einkommensteuererklärung geführt und Sie vergessen nichts mehr.