Änderungen in der Pflege 2025
Gleich zum Jahresbeginn 2025 erhöhen sich die meisten Pflegeleistungen der Pflegekassen um jeweils 4,5 Prozent !
- Leistungen für die vollstationäre Pflege,
- Pflegegeld,
- Pflegesachleistungen,
- Entlastungsbetrag,
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch,
- Verhinderungspflege,
- Kurzzeitpflege,
- Tages- und Nachtpflege,
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen,
- Mindestlöhne in der Pflege.
- “Kehrseite der Medaille”
Leistungen für die vollstationäre Pflege 2025
Vollstationäre Pflege bedeutet Pflege in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung. Für die reinen Pflegekosten zahlt die Pflegeversicherung einen Festbetrag, der vom Pflegegrad abhängt.
Erhöhung der Leistungen für die vollstationäre Pflege 2025:
- Pflegegrad 2: Von 770 Euro auf 805 Euro,
- Pflegegrad 3: Von 1.262 Euro auf 1.319 Euro,
- Pflegegrad 4: Von 1.775 Euro auf 1.855 Euro,
- Pflegegrad 5: Von 2.005 Euro auf 2.096 Euro.
Darüber hinaus gibt es einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegeheimkosten je nach Verweildauer. Der prozentuale Zuschuss wird 2025 nicht erhöht.
Leistungen für die ambulante Pflege 2025
Pflegegeld 2025
Das Pflegegeld können pflegebedürftige Personen zu Hause ab Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie ihre Pflege teilweise selbst organisieren. Das bedeutet meistens, dass Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.
Die Pflegegeld-Erhöhung in 2025 beträgt:
- Pflegegrad 2: Von 332 Euro auf 347 Euro,
- Pflegegrad 3: Von 573 Euro auf 599 Euro,
- Pflegegrad 4: Von 765 Euro auf 800 Euro,
- Pflegegrad 5: Von 947 Euro auf 990 Euro.
Pflegesachleistungen 2025
Mit Pflegesachleistungen können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 einen ambulanten Pflegedienst finanzieren. Die Abrechnung erfolgt meistens direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegeversicherung.
Die Erhöhung der Pflegesachleistungen in 2025 beträgt:
- Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro,
- Pflegegrad 3: Von 1.432 Euro auf 1.497 Euro,
- Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro,
- Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro.
Entlastungsbetrag 2025
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, darunter die Tagespflege, die Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, teilweise die ambulante Pflege und die Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Betrag ist für alle pflegebedürftigen Personen von Pflegegrad 1-5 gleich hoch.
Der Entlastungsbetrag 2025 steigt für alle Pflegegrade von 125,- Euro auf 131,- Euro monatlich.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025
Alle pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für bis zu 40 Euro monatlich. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören zum Beispiel Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, FFP2-Masken oder Bettschutzeinlagen.
Der Höchstbetrags für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steigt in 2025 durch die Pflegereform von 40 auf 42 Euro monatlich an.
Verhinderungspflege 2025
Die Verhinderungspflege ist ein Budget für eine Ersatzpflege, wenn eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 steht dafür ein jährliches Budget zur Verfügung.
Der Betrag für die Verhinderungspflege 2025 steigt für alle Pflegegrade von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich an.
Kurzzeitpflege 2025
Die Kurzzeitpflege ist ein Budget für eine vorübergehende stationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege für eine begrenzte Zeit nicht möglich ist. Also zum Beispiel, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person vorübergehend stark verschlechtert.
Der Betrag für die Kurzzeitpflege (KZP) 2025 steigt durch die Pflegereform für alle Pflegegrade von 1.774 Euro auf 1.854 Euro jährlich an.
Tagespflege und Nachtpflege 2025
Tagespflege und Nachtpflege sind Formen der teilstationären Pflege. Das heißt, dass die Pflege hauptsächlich zuhause stattfindet, aber durch Aufenthalte in einer Einrichtung für die Tagespflege oder Nachtpflege ergänzt wird.
Erhöhung der Tagespflege und Nachtpflege 2025:
- Pflegegrad 2: Von 689 Euro auf 721 Euro,
- Pflegegrad 3: Von 1.298 Euro auf 1.357 Euro,
- Pflegegrad 4: Von 1.612 Euro auf 1.685 Euro,
- Pflegegrad 5: Von 1.995 Euro auf 2.085 Euro.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung für Maßnahmen zur barrierearmen Umgestaltung des Wohnumfelds zu Hause einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Das gilt für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1.
Der Zuschusses zur Wohnraumanpassung steigt durch die Pflegereform 2025 für alle Pflegegrade von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme an.
Zum 1. Juli 2025:
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Das gemeinsame Jahresbudget (das sogenannte Entlastungsbudget) macht den Zugang zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfacher und flexibler. Denn mit dem neuen Budget können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 frei nach Bedarf beide Pflegeformen nutzen.
Bislang ist die Regelung so: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das Budget der Verhinderungspflege auch für die Kurzzeitpflege zu nutzen. Oder umgekehrt höchstens die Hälfte des Budgets der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege.
Die Höhe des gemeinsamen Jahresbudgets liegt bei 3.539 Euro pro Jahr. Das entspricht genau der Summe aus beiden Jahresbudgets für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Festgelegt ist das in der Pflegereform, die ab dem 01.07.2025 in Kraft tritt. §42a SGB XI.
Mit dem gemeinsamen Jahresbudget (Entlastungsbudget) werden auch die unterschiedlichen Voraussetzungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege angeglichen. Das heißt zum Beispiel: Um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss die häusliche Pflege nicht mehr seit mindestens sechs Monaten stattfinden (Vorpflegezeit entfällt).
Mindestlohn in der Altenpflege steigt 2025
Zum 1. Mai 2024 ist der Pflegemindestlohn gestiegen: Das heißt, Hilfskräfte erhalten seit dem mindestens 15,50 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und Pflegefachkräfte 19,50 Euro.
Eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne in der Altenpflege soll dann zum 1. Juli 2025 folgen. Sie ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt – ebenso wie die erste Erhöhung zum Mai 2024 – einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Einzelheiten zum Mindestlohn in der Pflege können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen.
Mindestlöhne in der Pflege 2025 | ||
---|---|---|
Für Pflegehilfskräfte | ||
Höhe | ||
ab 01.02.2024 | 14,15 Euro | |
ab 01.05.2024 | 15,50 Euro | |
ab 01.07.2025 | 16,10 Euro | |
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit) | ||
ab 01.02.2024 | 15,25 Euro | |
ab 01.05.2024 | 16,50 Euro | |
ab 01.07.2025 | 17,35 Euro | |
Für Pflegefachkräfte | ||
ab 01.02.2024 | 18,25 Euro | |
ab 01.05.2024 | 19,50 Euro | |
ab 01.07.2025 | 20,50 Euro |
Das Seniorenzentrum Emmaus zahlt seine Gehälter für das Pflegepersonal nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (AVR DWBO). Die Gehälter liegen dadurch deutlich über dem Pflegemindestlohn.
Kehrseite der Medaille:
Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt.
Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sieht es also 2025 gut aus, sie bekommen durch die Pflegereform 4,5 % mehr an Leistungen. Aber wer auf der einen Seite mehr ausgibt, muss auf der anderen Seite natürlich mehr einnehmen. Deshalb steigt der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung 2025 um 0,2 %. Dann gelten folgende neuen Beitragsätze:
Anzahl der Kinder | Pflegebeitrag (%) |
---|---|
Kein Kind | 4,2 % |
1 Kind | 3,6 % |
2 Kinder | 3,35% |
3 Kinder | 3,1% |
4 Kinder | 2,85% |
5 oder mehr Kinder | 2,6 % |
Tabelle: Beitragssatz Pflegeversicherung 2025 |
Wichtig zu wissen: Bei den Beiträgen werden auch verstorbene Kinder berücksichtigt. Bei den Abschlägen werden sie so lange eingerechnet, bis sie das 25. Lebensjahr vollendet hätten.
Haben Sie für 2025 schon einen Schwerbehindertenausweis beantragt ?
Ein Schwerbehindertenausweis bringt viele Vorteile mit sich. Zum Beispiel können Sie einen Steuerfreibetrag von bis zu 7.400 Euro pro Jahr als Behindertenpauschbetrag in Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen.
Alle Vorteile mit Schwerbehindertenausweis 2025 erhalten Sie hier in unserer Übersicht: