Leistungen der Pflegeversicherung 2025 (PDF Tabelle)
Das Jahr 2025 hat positive Veränderungen und Erleichterungen für die Pflege zu Hause gebracht. Aber auch für die vollstationäre Pflege, die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege haben sich die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht. Am wichtigsten sind sicherlich die Leistungserhöhungen von Pflegegeld 2025 und Pflegesachleistung 2025.
Gleich zum Jahresbeginn 2025 haben sich die meisten Pflegeleistungen der Pflegekassen um jeweils 4,5 Prozent erhöht !
Die Leistungen der Pflegeversicherung 2025
Die gesetzliche Pflegeversicherung hat die Aufgabe, die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten sicherzustellen. Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen dort, wo die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person eingeschränkt ist. Je nach Pflegegrad (1-5) und Pflegetyp (ambulant oder stationär) zahlen die Träger der Pflegeversicherung unterschiedliche Beträge aus (Siehe obige Tabellen).
Für die Pflegeversicherung sind die Pflegekassen zuständig (z.B. AOK, DAK, Techniker Krankenkasse, Barmer, BKK …), die bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eingerichtet sind. Die Rechtsgrundlage für die gesetzliche Pflegeversicherung ist das Elfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI).
Zu den Pflegeleistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherungen gehören:
- Pflegesachleistungen,
- Pflegegeld,
- Kombinationsleistungen (aus Beidem),
- Leistungen für die vollstationäre Pflege,
- Entlastungsbetrag,
- Pflegehilfsmittel,
- Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege (VHP + KZP werden ab 2025 zusammengefasst als Entlastungsbudget),
- Tages- und Nachtpflege,
- Umbaumaßnahem für Barrierefreiheit,
- kostenlose Pflegeberatung,
- Pflegekurse für pflegende Angehörige,
- Beratungseinsatz,
- Pflegeunterstützungsgeld,
- sowie die soziale Sicherung der Pflegepersonen.

Bei ambulanter (häuslicher) Pflege haben Pflegebedürftige die Wahl, ob sie Pflegesachleistungen 2025 oder ein Pflegegeld 2025 beziehen wollen. Je nach Pflegegrad sind die Mittel unterschiedlich hoch. Alle, die als Pflegesachleistung einen professionellen Pflegedienst beauftragen, erhalten die Kosten dieser häuslichen Pflegehilfe bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe erstattet.
Übersteigen die Pflegekosten das ausgezahlte Geld für den jeweiligen Pflegegrad, müssen die Pflegebedürftigen die restlichen Kosten tragen. Alternativ können Versicherte ihre Pflege auch selbst organisieren und dafür ein Pflegegeld zur freien Verwendung beantragen. Auch eine Kombination aus beiden Leistungen ist möglich.
Ist eine Pflege zu Hause dauerhaft nicht möglich, müssen Pflegebedürftige meist auf die Unterbringung im Pflegeheim (stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege) zurückgreifen. Die Pflegekasse übernimmt auch hier die Pflegekosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag.
Da die tatsächlichen Pflegekosten diese Beträge in der Regel deutlich übersteigen, zahlen alle Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad einen „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ an ihr Pflegeheim. Außerdem müssen sie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Pflegeheim selbst tragen.

Haben sie neben den Leistungen der Pflegeversicherung auch schon den Behindertenpausbetrag 2025 im Blick ?
Ein Schwerbehindertenausweis bringt viele Vorteile mit sich. Zum Beispiel können Sie einen Steuerfreibetrag von bis zu 7.400 Euro pro Jahr als Behindertenpauschbetrag in Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen.
Die steuerlichen Vorteile 2025 bei Schwerbehinderung erhalten Sie hier in unserer Übersicht: