HERR, bleibe bei uns; denn es will Abend
werden, und der Tag hat sich geneigt.

DIE BIBEL – LUKAS 24,29

AOK Nordost – Antrag auf Verhinderungspflege ( PDF-Formular )

AOK Nordost - Antrag auf Verhinderungspflege

Ist die private Pflegeperson im Urlaub oder aufgrund von Krankheit verhindert, dann übernimmt die Pflegekasse (z.B. die AOK) die Kosten für die notwendige Ersatzpflege. Unterstützung bei der Organisation der Verhinderungspflege (Ersatzpflege) sowie Hilfe beim Antrag erhalten Sie zudem bei der Pflegeberatung.

 

Verhinderungspflege mit dem Kurzzeitpflege-Budget kombinieren

Die Leistungen der Verhinderungspflege können mithilfe der noch nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege erhöht werden. Das bedeutet, sie können um bis zu 806 Euro auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr steigen. Die Höchstdauer von sechs Wochen bleibt.

 

Stundenweise Verhinderung

Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege (zu Hause) kommt es darauf an, dass die Pflegeperson nicht länger als acht Stunden verhindert ist. Bei der Abrechnung dieser Form der Pflege ist der tatsächliche Verhinderungszeitraum der Pflegeperson entscheidend. Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden verhindert, handelt es sich um eine stundenweise Verhinderungspflege. In diesem Fall erfolgt eine Anrechnung der entstandenen Aufwendungen auf den Leistungsbetrag, jedoch nicht auf die maximal mögliche Leistungsdauer von derzeit 6 Wochen).

Vorteil: Während einer Verhinderungspflege erhalten Sie für die Leistungsdauer weiterhin Pflegegeld, jedoch nur die Hälfte des Pflegegeldes. Bei einer stundenweisen Verhinderung der Pflegeperson von weniger als acht Stunden täglich haben Sie weiterhin Anspruch auf das volle Pflegegeld.

 

AOK Nordost - Abrechnungs-Formular stundenweise Verhinderungspflege (Stundenzettel für die Auszahlung)

Stundenlohn bei der Verhinderungspflege

Es gibt keine Vorgaben, wie hoch der Stundenlohn sein darf, den eine Privatperson für die Ersatzpflege bekommt. Die Pflegekassen können aber durchaus prüfen, ob sehr hohe Stundenlöhne angemessen sind. Einen pauschalen Tageshöchstsatz dürfen die Pflegekassen aber nicht festlegen, das hat das Bundessozialgericht entschieden. Begrenzt wird die Auszahlung der Verhinderungspflege nur durch den jährlichen gesetzlichen Höchstbetrag. Der Mindestlohn für Pflege-Hilfskräfte beträgt z.Zt. 15,50 € pro Stunde. Das ist sicherlich ein guter Richtwert für die Auszahlung.

Das Abrechnungsformular (Stundenzettel für die Auszahlung) für die stundenweise Verhinderungs-Pflege erhalten Sie hier: Abrechnungsformular

 

Antragsformular

Laden Sie sich hier das Antrags-Formular der AOK Nordost als ausfüllbares PDF-Formular für die Ersatzpflege herunter: