Der Entlastungsbetrag steht allen Personen mit Pflegegrad zur Verfügung. Dieser Betrag dient der Finanzierung von Entlastungsleistungen und Betreuungsleistungen, wie z.B. stundenweiser Betreuung oder Nachbarschaftshilfe (2025: 131 Euro) .
Im Unterschied dazu, ist das neue Entlastungsbudget 2025 eine Zusammenführung der Budgets von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Ab dem 1.7.2025 beträgt das Entlastungsbudget der Pflegeversicherung 3.539 Euro für die Pflegegrade 2-5.
Das neue Entlastungsbudget 2025
Mit der Pflegereform 2023 ergab sich das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Ein Aspekt des Gesetzes ist das Entlastungsbudget, dass den Zusammenschluss der Budgets für die Kurzzeitpflege und für die Verhinderungspflege beschreibt.
Diese Übertragungsmöglichkeiten des einen Budgets zum anderen waren etwas unübersichtlich. Angehörige von pflegebedürftigen Personen mussten sich durch mehrere Anträge arbeiten.
Mit dem neuen Entlastungs-Budget gibt es statt zwei Budgettöpfe nur noch einen. Die Budgetvergabe und der damit verbundene bürokratisches Aufwand wird deutlich erleichtert.
Wichtig: Das Entlastungsbudget ist nicht auszahlbar, sondern Sie verwenden es bei Bedarf für die Kurzeitpflege oder Verhinderungspflege.