AOK Niedersachsen
Antrag auf Verhinderungspflege (PDF-Formular)
Ist die private Pflegeperson im Urlaub oder aufgrund von Krankheit verhindert, dann übernimmt die Pflegekasse (z.B. die AOK Niedersachsen) die Kosten für die notwendige Ersatzpflege. Unterstützung bei der Organisation der Verhinderungspflege (Ersatzpflege 2025) sowie Hilfe beim PDF Antrag erhalten Sie zudem bei der Pflegeberatung.
Verhinderungspflege
mit dem Kurzzeitpflege-Budget kombinieren
Die Leistungen der Ersatzpflege können mithilfe der noch nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege erhöht werden. Das bedeutet, sie können um bis zu 1.774 Euro auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr 2025 steigen. Die Höchstdauer von sechs Wochen bleibt.
Stundenweise Verhinderung
Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege (zu Hause) kommt es darauf an, dass die Pflegeperson nicht länger als acht Stunden verhindert ist. Bei der Abrechnung dieser Form der Pflege ist der tatsächliche Verhinderungszeitraum der Pflegeperson entscheidend.
Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden verhindert, handelt es sich um eine stundenweise Ersatzpflege. In diesem Fall erfolgt eine Anrechnung der entstandenen Aufwendungen auf den Leistungsbetrag, jedoch nicht auf die maximal mögliche Leistungsdauer von derzeit 6 Wochen).
Vorteil: Während einer Verhinderungspflege erhalten Sie für die Leistungsdauer weiterhin Pflegegeld, jedoch nur die Hälfte des Pflegegeldes. Bei einer stundenweisen Verhinderung der Pflegeperson von weniger als acht Stunden täglich haben Sie weiterhin Anspruch auf das volle Pflegegeld.
Stundenlohn bei der Verhinderungspflege
Es gibt keine Vorgaben, wie hoch der Stundenlohn sein darf, den eine Privatperson für die Ersatzpflege bekommt. Die Pflegekassen können aber durchaus prüfen, ob sehr hohe Stundenlöhne im Stundenzettel angemessen sind. Einen pauschalen Tageshöchstsatz dürfen die Pflegekassen aber nicht festlegen, dass hat das Bundessozialgericht entschieden.
Begrenzt werden die Ausgaben für die Ersatzpflege nur durch den jährlichen gesetzlichen Höchstbetrag. Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte 2025 beträgt z.Zt. 15,50 € pro Stunde. Das ist sicherlich ein guter Richtwert.
Das Abrechnungsformular (Stundenzettel) für die stundenweise Ersatzpflege erhalten Sie hier: Abrechnungsformular (PDF)
Antragsformulare AOK Niedersachsen
Laden Sie sich hier das Antrags-Formular der Pflegekasse AOK Niedersachsen als ausfüllbares PDF-Formular für die Ersatzpflege herunter:
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