HERR, bleibe bei uns; denn es will Abend
werden, und der Tag hat sich geneigt.

DIE BIBEL – LUKAS 24,29

Antrag auf Bestellung einer rechtlichen Betreuung (PDF)

Antrag zur Bestellung einer rechtlichen Betreuung - Amtsgericht Oranienburg

Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung eines volljährigen Menschen. Diese betroffene Person kann aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln. Der Betreuer / die Betreuerin muss vom zuständigen Betreuungsgericht angeordnet werden. Das Amtsgericht entscheidet, für welche Angelegenheiten (Aufgabenkreise) eine betreuende Person bestellt wird.

Hinweis: Eine rechtliche Betreuer-Bestellung ist keine Entmündigung. Auch wenn der Begriff noch immer weit verbreitet ist, gibt es eine Entmündigung in Deutschland seit 1992 nicht mehr.

 

Welche Folgen hat die Bestellung eines Betreuers für die betroffene Person?

Durch die Betreuerbestellung tritt keine Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ein. Sie kann weiterhin höchstpersönliche Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vertretung nicht möglich ist (z. B. Heirat, Testamentserrichtung, Wahlrecht), selbst vornehmen. Einzige Bedingung ist, dass die betroffene Person den Umfang und die Bedeutung ihrer Erklärung erfassen und nach dieser Erkenntnis auch handeln kann.

Eine Anregung auf Bestellung einer Betreuung kann jeder stellen, der eine Notwendigkeit für eine betroffene Person erkennt. So z.B. auch für Nachbarn, Bekannte oder Mieter. Die Betreuungsbehörde prüft daraufhin in einem “Vor-Ort-Besuch“, ob eine gesetzliche Betreuung wirklich notwendig ist.

Der “Antrag auf Betreuer-Bestellung” für das Amtsgericht Oranienburg kann formlos gestellt werden. Sie können jedoch auch das nachstehende Antragsformular als PDF für die Bestellung eines Betreuers /einer Betreuerin verwenden: