Müssen Bewohner in einem Pflegeheim den Rundfunkbeitrag zahlen? Wie melden Sie sich ab?
Nicht alle Haushalte müssen gleichermaßen den Rundfunkbeitrag verrichten. Manche Personen sind davon befreit. Auch für Pflegeheimbewohner gibt es besondere Regeln: “Wer vollstationär in einem Altenheim oder Pflegeheim oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung wohnt, ist nicht anmeldepflichtig”, schreibt der Beitragsservice des Rundfunkbeitrag auf seiner Website.
GEZ im Pflegeheim: Wie kann man sich abmelden?
Wer in einer Pflegeeinrichtung oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung zieht und im Zuge dessen seine Wohnung auflöst, kann sich vom Rundfunkbeitrag abmelden. Dafür gibt es beim Beitragsservice ein Formular namens “Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung“. Man braucht keine Befreiung zu beantragen, versichert der Beitragsservice. Das Formular, welches online als PDF ausgefüllt werden kann, muss nur ausgedruckt, unterschrieben vom Pflegeheim bestätigt werden.
Eine Entsprechende Abmeldung kann übrigens auch von einem Angehörigen oder Betreuer des Bewohners vorgenommen werden. Dies geschieht mit demselben PDF-Formular.