HERR, bleibe bei uns; denn es will Abend
werden, und der Tag hat sich geneigt.

DIE BIBEL – LUKAS 24,29

Wohnungsgeberbestätigung (PDF)

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist eine Bescheinigung, die der Wohnungsgeber einer Immobilie seinem Mieter oder seiner Mieterin ausstellt. Mit dem Schreiben bestätigt der Wohnungsgeber, dass die in der Wohnungsgeberbescheinigung genannte Person oder genannten Personen tatsächlich an der Adresse wohnen. Als Wohnungsgeber gilt in der Regel der Vermieter (in unserem Fall das Seniorenzentrum Emmaus) beziehungsweise die Hausverwaltung. Alltagssprachlich wird die Bescheinigung auch Einzugsbestätigung, Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung genannt.

Wohnungsgeberbestätigung / Wohnungsgeberbescheinigung Hohen Neuendorf

 

Wozu braucht man die Wohnungsgeberbescheinigung ?

Beim Anmelden oder Ummelden im Einwohnermeldeamt Hohen Neuendorf muss die Wohnungsgeberbescheinigung vorliegen. In Hohen Neuendorf gilt dafür eine Frist: innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug muss die An- oder Ummeldung erfolgen. Fehlt die Wohnungsgeberbescheinigung, wird die Anmeldung oder Ummeldung im Einwohnermeldeamt Hohen Neuendorf nicht vorgenommen. Der Mietvertrag reicht nicht aus und ersetzt nicht die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers. Die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung ist kostenfrei.

 

Wozu benötigt man eine Vollmacht für das Einwohnermeldeamt ?

Soll eine andere Person die Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vornehmen? Dann benötigt der Bevollmächtigte hierfür eine Vollmacht. Laden Sie sich hier die Vollmacht für das Einwohnermeldeamt Hohen Neuendorf herunter.

 

Das Einwohnermeldeamt ist wie folgt für Sie zu erreichen:

Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
Einwohnermeldeamt
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf
Tel.: (03303) 528-528
Fax.: (03303) 528-4100
E-Mail: ema@hohen-neuendorf.de

Laden sie sich hier die “Wohnungsgeberbestätigung” für das Einwohnermeldeamt Hohen Neuendorf als PDF herunter: