Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt, Krankentransport und Rettungsfahrt?

Die drei Beförderungsmöglichkeiten Krankenfahrt, Krankentransport und Rettungsfahrt unterscheiden sich vor allem in ihrer medizinischen Notwendigkeit und hinsichtlich der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Neu ab 1.1.2019:
Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG

Für Krankenfahrten (Taxifahrten) zur ambulanten Behandlung muss zukünftig keine separate Genehmigung der Krankenkasse mehr eingeholt werden. Mit der ärztlichen Verordnung gelten die Fahrten als genehmigt. Diese Regelung betrifft Schwerbehinderte, deren Ausweis die Merkzeichen „aG“, „Bl“ und „H“ trägt und u. a. Pflegebedürftige in den Pflegegraden 3 – mit Mobilitätseinschränkung – sowie in den Pflegegraden 4 und 5. Weiterführende Informationen enthält der ergänzte § 60 Absatz 1 SGB V.

Eine Krankenfahrt (Taxifahrt) kann mit jedem Verkehrsmittel durchgeführt werden (öffentlicher Nahverkehr, privates Kraftfahrzeug, Mietwagen, Taxi u.a.). Einen Krankentransport muss dagegen qualifiziertes, nichtärztliches Personal begleiten. Dabei ist der Krankentransportwagen selbst mit spezieller technischer Einrichtung ausgestattet. Krankentransporte müssen im Gegensatz zu Krankenfahrten im Voraus von der Krankenkasse genehmigt werden, damit diese die Kosten trägt.

Die Rettungsfahrt dient der Rettung eines Menschenlebens und wird benötigt, wenn der Zustand des Patienten qualifizierte, medizinische und technische Versorgung bedarf.

Wer trägt die Kosten für den Krankentransport?

    • Wer genehmigt einen Krankentransport?
    • Wo ist der Unterschied zwischen einem Krankentransport, einer Krankenfahrt und einer Rettungsfahrt?
    • Ab welchem Pflegegrad kann für mich ein Krankentransport genehmigt werden?
    • Welches Merkzeichen wird in meinem Schwerbehindertenausweis benötigt?

Antworten zum Thema Krankentransport und Fahrtkosten finden Sie in der Krankentransportrichtlinie:

-> Krankentransportrichtlinie

Wo gibt es Krankentransporte, Krankenfahrten, Kranken-Taxi in Hohen Neuendorf und in der Umgebung von Berlin?

Laden Sie sich hier eine Übersicht über Krankentransport-Unternehmen im Landkreis Oberhavel OHV herunter:

-> Übersicht Krankentransport-Unternehmen in Hohen Neuendorf und Umgebung

Krankentransporte
Krankentransporte
Altenheim Emmaus e.V,
Scharfschwerdtstr. 44,Hohen Neuendorf,Oberhavel-16540,
Telephone No.03303 53290
Hohen Neuendorf
Welche Krankentransportunternehmen gibt es in Hohen Neuendorf und Umgebung? Wer trägt die Kosten für Krankentransporte? Muss die Krankenkasse einen Krankentransport genehmigen? Wo ist der Unterschied zwischen Krankentransport und Krankenfahrt?